Alles rund um Vergabeverfahren
Für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten ist ab einem Wertumfang oberhalb des Schwellenwerts die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) anzuwenden. Am 18. April 2016 ist die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft getreten. Sie regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten und Ingenieure.
Für den Bereich der Vergabe unterhalb des Schwellenwertes von derzeit 214.000 € für Planungsleistungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht und eingeführt. Die UVgO gilt für Vergaben des Bundes. Die Bundesländer können die UVgO als Landesrecht einführen.
Gern unterstützen wir unsere Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren freiberuflicher Leistungen.
Unser Leistungsspektrum beinhaltet:
- Beratung für die rechtssichere Durchführung eines Vergabeverfahrens
- Aufstellen der Wertungskriterien
- Aufstellen der Vergabeunterlagen, Ingenieurverträge und der Leistungsbeschreibungen
- Durchführung der Auswahl- und Zuschlagsverfahren
- Prüfung und Wertung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen
- Organisation und Durchführung der Präsentationen
- Erarbeitung des Vergabevorschlages
- Vollständige Dokumentation des Vergabeverfahrens